Häufig gestellte Fragen

Unser Schul-ABC

Abholen

Die Kinder können nach Ende des Unterrichts von der Schule abgeholt werden. Je nach Betreuungsumfang bleiben sie sonst in der Ergänzenden Betreuung. Die Kinder und Eltern verabschieden sich bei der aufsichtführenden Pädagogin/ dem aufsichtsführenden Pädagogen, die/der eine Anwesenheitsliste führt und das Kind als abgeholt notiert.

Anmeldung

Die Aufnahme eines Kindes an der ESBM ist unabhängig von der Konfession oder dem sozialen Hintergrund der Familie. Eltern, die ihr Kind an der ESBM einschulen möchten, stellen bis zum 31.10. des Vorjahres einen Aufnahmeantrag. Da die Zahl der Anmeldungen die der Plätze übersteigt und Geschwisterkinder Vorrang haben, muss die Schule eine Auswahl treffen. Dazu gibt es Bewerbungsgespräche mit den Eltern und ihrem Kind. Die Plätze werden dann im Frühjahr des Jahres vergeben, auf das sich das Kind beworben hatte.

Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule nur befreit werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 46, Abs. 5, Satz 1SchulG). Bis zu drei Tagen darf die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer dies genehmigen, ab vier Tagen ist die Genehmigung durch die Schulleitung notwendig. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in wichtigen Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigt werden. Der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr einer Reise sind nicht als Ausnahmefall anzusehen. Die Kinder haben den versäumten Unterricht selbständig nachzuarbeiten.

Bringen am Morgen

Viele Kinder werden morgens von ihren Eltern zur Schule gebracht, manche kommen mit dem Fahrrad, viele auch mit  den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir finden es wichtig, dass die Kinder zumindest das letzte Stück Schulweg selbstständig zurücklegen. Sollten Sie Nachrichten für das Klassenteam haben, können Sie diese über das Mitteilungsheft erledigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass LehrerInnen und ErzieherInnen während der Unterrichtszeit inklusive der Zeit des morgendlichen Ankommens nicht für Elterngespräche zur Verfügung stehen. Nur so können Sie sich auf die Arbeit mit den Kindern und ihre Vorbereitungsaufgaben konzentrieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Eltern

Da die ESBM sich noch im Aufbau befindet, ist das Engagement der Eltern noch wichtiger als an anderen Schulen. Über den Elternverein unterstützen viele Eltern die ESBM und arbeiten in den einzelnen Arbeitsgruppen mit. Aber auch in der Schule selbst können sich Eltern direkt einbringen und zum Beispiel eine Arbeitsgemeinschaft anbieten, bei der Organisation von Festen helfen oder im Lernplan im Unterricht die Kinder mit unterstützen.

Elternbeitrag

Ob ein Kind die ESBM besuchen kann, hängt nicht von der finanziellen Situation der Eltern ab. Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird vom Schulträger berechnet. Informationen dazu gibt es bei der Schulstiftung.

Eltern-/Kind-Gespräche

Eltern-/Kind-Gespräche finden in allen Klassenstufen 2x im Schuljahr (Herbst, Frühling) regelmäßig mit den Kindern statt. In den Gesprächen berichten die Kinder und die Lehrer*innen über das vergangene Halbjahr und die Lernentwicklung des Kindes. Ggf. werden gemeinsam Lernentwicklungsziele vereinbart.

Darüber hinaus können Eltern bei Bedarf jederzeit einen Gesprächstermin mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin, den FachlehrerInnnen oder ErzieherInnen vereinbaren.

Elternsprecher*innen und Elternabende

Mindestens drei Mal im Schuljahr findet ein Elternabend mit allen Eltern der SchülerInnen einer Klasse statt. Aus jedem Jahrgang wird ein Elternteil als Elternsprecher*in gewählt.

Ergänzende Betreuung/ Hort

Nach der Schule werden die Kinder vom Erzieherteam betreut, spielen zusammen und machen regelmäßig Ausflüge in die Umgebung. Jede Klasse hat eine Klassenerzieherin/einen Klassenerzieher. Wie an anderen Schulen müssen Eltern beim Bezirksamt einen Betreuungsgutschein beantragen, der je nach Bedarf der Eltern für eine Betreuung bis 16 Uhr oder bis 18 Uhr gilt.

Ferien

Informationen zu den Schulferien Berlin finden Sie hier:

Feste

An der ESBM wird nicht nur gelernt, sondern auch gefeiert: Das erste große Fest ist die Einschulung, die die Erstklässler und ihre Eltern erst in einem Gottesdienst und dann gemeinsam in der Schule feiern. Jedes Schulhalbjahr wird durch einen festlichen Gottesdienst beschlossen. An Fasching ist die ganze Schule fantasievoll verkleidet, am Martinstag treffen sich alle Kinder mit Laternen auf dem Schulhof, die Adventszeit begehen wir mit morgendlicher Treppenhausmusik. Im Herbst öffnet sich die Schule außerdem für Interessierte beim Tag der Offenen Tür und wir beenden das Schuljahr immer mit einem Sommerfest.

Fächer

Ab der ersten Klasse werden neben den klassischen Fächern Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport auch Englisch und evangelische Religion unterrichtet. Ab dem 5. Jahrgang werden anstatt dem Sachunterricht die Fächer Naturwissenschaften (NaWi) und Geschichte/Geografie/Politik (kurz Gesi) unterrichtet. Im 5. Jahrgang kommt der Projektunterricht einmal die Woche hinzu.

Garderobe

Alle SchülerInnen legen ihre Jacken, Straßenschuhe, Sportbeutel, etc.,  ggf. auch Kleidung zum Wechseln in der Garderobe in ihrem Garderobenfach ab. Hinweis: Am letzten Schultag vor den Ferien müssen alle Sachen mit nach Hause genommen werden, da in den Ferien eine  Grundreinigung durchgeführt wird.

Hausschuhe

… sorgen dafür, dass die Räume sauber bleiben und sich Füße und Menschen auch an langen Schultagen wohl fühlen können. Und so wie Ihre Kinder immer größer werden, so wachsen auch die Füße. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Hausschuhe noch passen.

Infektionskrankheiten

Wir zitieren aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2001 (BGBL. I S. 2960), § 34,  Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes:

„Personen, die an Cholera, Diphtherie, EHEC, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Krätze, Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die verlaust sind, dürfen dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienende Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.“

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Ihr Kind im Verdacht steht, unter einer dieser Krankheiten zu leiden.

Jahrgangsübergreifendes Lernen

An der ESBM wird in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gelernt. Die Kinder der Klassen 1/2/3 sowie 4/5/6 lernen gemeinsam. Eine Lerngruppe hat in der Regel 25 Schüler. Bei Bedarf können in einzelnen Fächern auch altershomogene Gruppen gebildet werden. Jedes Kind wird seinen Leistungen entsprechend individuell gefördert.

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen können, melden Sie es bitte bis 8.00 Uhr in der Schule als krank. Bei einer Erkrankung muss eine schriftliche Krankmeldung spätestens drei Tage, nachdem das Kind die Schule wieder besucht, der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer abgegeben werden. Bis zu drei Tagen dürfen die Eltern diese schriftliche Krankmeldung aufsetzen. Ab vier Tagen Krankheit und bei einer Infektionskrankheit, benötigen wir das schriftliche Attest von einem Arzt.

Mittagessen

Die Kinder essen mittags gemeinsam in der Schule. Das Essen wird von einem externen Caterer gekocht und gebracht.

Religionsunterricht

Religion ist ein ordentliches Lehrfach an der ESBM, das ab Klasse 1 mit zwei Wochenstunden unterrichtet wird. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Schulträger

Die Schule wird von der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO getragen.

Schulverein

Der Schulverein ESBM e.V. ist ein Instrument zur gemeinschaftlichen und partizipatorischen Ausgestaltung und Weiterentwicklung unserer Schule. Aus der ursprünglichen Elterninitative zur Gründung der ESBM bewahrt der Verein bis heute dieses aktive und initiative Moment, er ist damit mehr als ein Elternverein – auch Lehrer und Erzieher sind Mitglieder – und mehr als ein Förderverein, denn er stößt selbst neue Entwicklungen an, arbeitet konzeptionell und ist mit Erziehern, Lehrern, Schulleitung und Schulträger im Austausch über den gelebten Alltag, die Qualitätssicherung und neue Perspektiven für die ESBM.

Unterrichtsbeginn

Die erste Stunde beginnt an der ESBM um 8 Uhr. Ab 7.30 Uhr können alle Kinder in die Schule kommen.

Vollmachten

Soll Ihr Kind von Verwandten, Bekannten etc. abgeholt werden, so benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis dafür. Gibt es Personen, die Ihr Kind regelmäßig abholen, so können Sie für diese eine Dauervollmacht erteilen. Soll Ihr Kind allein die Schule verlassen dürfen, benötigen wir hierfür ebenfalls eine Vollmacht.

Weiterführende Schule

Die ESBM bildet zusammen mit der Evangelischen Schule Berlin Zentrum (ESBZ) eine Gemeinschaftsschule. Alle Schüler*innen der ESBM können dort ihre Schullaufbahn fortsetzen, wenn sie es wünschen. Die ESBZ bietet die Jahrgänge 7-13 an und führt bis zum Abitur.

Wochenplan

Die Kinder der Klassen 1/2/3 arbeiten mit einem Wochenplan, der die Aufgaben für die Schulwoche enthält. Ab dem 5. Jahrgang planen die Schüler*innen die Woche selbständig in ihrem Logbuch. Sie können die Aufgaben in ihrem eigenen Tempo bearbeiten.

Zeugnis

Zensuren mit Ziffernnoten gibt es an der ESBM nicht. Eine Leistungsrückmeldung wird 2x im Jahr in den Eltern-/Kind-Gesprächen gegeben. Am Ende jedes Schuljahres erhält das Kind ein kompetenzorientiertes Zeugnis.